Umweltplanung

Die Zukunft liegt in unserer Umwelt: Bei der Umweltplanung geht es darum, nachhaltige Lösungen zu finden, die die Natur schützen und einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt zu leisten. Wir übernehmen Verantwortung für zukünftige Generationen. Unsere Abteilung für Umweltplanung widmet sich dem Natur- und Artenschutz und bietet Leistungen auch im Bereich der Landschaftsplanung sowie Kartierungen und Monitoring an. Ihre Projekte können ganzheitlich von der Erfassung über den Planungsprozess bis hin zur Umsetzung und Nachsorge betreut werden.

Die nachfolgend genannten Leistungen stellen nur eine Auswahl unseres Angebots dar, je nach Projekt und Bedarf variieren diese. Wir sind bestrebt, nachhaltige und umweltverträgliche Maßnahmen zu entwickeln, die die Erreichung und Umsetzung ihres Zieles mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen. 

 

Unsere Leistungen

Kartierungen/Erfassungen: 

  • Floristische Arterfassung 
  • Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung 
  • spezielle faunistische Erfassungen
     

Natur- und Landschaftsplanung: 

  • Biotopverbundplanung 
  • FFH-Managementplanung 
  • Pflege- und Entwicklungsplanung 
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 
  • Natura-2000-Verträglichkeitsstudien 
  • Umweltverträglichkeitsstudie 
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung 
  • Umweltberichte zur Bauleitplanung 
  • Umweltbaubegleitung, Ökologische Baubegleitung 
  • Umweltfachliche Begleitung und Kontrolle von Baumaßnahmen 
  • Beratung und Mitwirkung bei der Umsetzung von Umweltmaßnahmen 
     

Monitoring/Dauerbeobachtung: 

  • Effizienz- und Erfolgskontrollen
  • High-Nature-Value-Farmland (HNV) und Ökosystemmonitoring 

Referenzprojekte

Gleiserneuerung zw. km 34,100 - 35,177

Deutschland, Stiege

Auftraggeber: Harzer Schmalspurbahn GmbH

Projektumfang: Unterlage zur Eingangsbeurteilung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, ArtenschutzrechtlicherFachbeitrag

Ingenieurleistungen: Zum Erhalt der Bestandstrassen für die Harzer Schmalspurbahn GmbH (HSB) wurden zu Beginn des Jahres 2023 Maßnahmen im Sinne von Gleiserneuerungen im Streckenabschnitt zwischen Albrechtshaus und Stiege im Bereich der km 34,100 bis 35,177 umgesetzt. Aufgrund der Lage des Vorhabenraumes in der Gebietskulisse verschiedener naturschutzrechtlicher Schutzgebiete sowie des Vorhandenseins von besonders und streng geschützten Arten wurden hierzu im Vorfeld umfangreiche umweltfachliche Planungen notwendig.

Die zu erneuernde Bahntrasse durchzieht im benannten Streckenabschnitt das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege" (FFH0096LSA, DE4332-302). Im Rahmen der erarbeiteten Unterlage wurde die Verträglichkeit des Vorhabens für das Schutzgebiet beurteilt. Zu diesem Zweck wurde, nach Beschreibung des rechtlichen Rahmens, der verwendeten Methodik sowie des Vorhabengebietes selbst, eine ausführliche Beschreibung des Schutzgebietes vorgenommen. Hierzu wurden die vorhandenen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL, die Arten des Anhang II, IV und weitere sowie die Erhaltungsziele und Schutzbestimmungen des Natura 2000-Gebietes erörtert. Anschließend wurde eine Prüfung der Erhaltungsziele des Schutzgebietes bei Durchführung der geplanten Maßnahme vorgenommen. Als Fazit konnten erhebliche Beeinträchtigungen für die erhaltungszielrelevanten Bestandteile des FFH-Gebietes durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

Da die geplanten Arbeiten zur Erneuerung der Bahntrasse einen naturschutzrechtlichen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz darstellen, wurde zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Als notwendige Vorarbeit wurden dazu die Biotop- und Nutzungstypen des Untersuchungsraumes sowie der faunistische Bestand erhoben bzw. bestehende Daten bei den entsprechenden Fachbehörden abgerufen. Anschließend erfolgte die Eingriffsermittlung. Es wurden eine schutzgutbezogene Darstellung der Auswirkungen vorgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen formuliert. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung wurden hier festgelegt. Anschließend erfolgte die Eingriffsbilanzierung entsprechend dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt. Als Ergebnis konnte herausgestellt werden, dass das Bauvorhaben lediglich eine geringe Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und kein Biotopwertdefizit hervorruft. Unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen konnten relevante bau- und anlagenbedingte Auswirkungen auf Natur und Landschaft ausreichend verhindert und minimiert werden.

Im Rahmen der Maßnahme waren zudem die Belange des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Durch die Pabsch Ingenieure wurde entsprechend ein Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zum Arteninventar der vom Bauvorhaben betroffenen Flächen erarbeitet. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte wurde der Vorhabenraum der Gleiserneuerung auf relevante bzw. potenzielle Artvorkommen abgeprüft und Maßnahmen geplant, die ein Nichteintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sicherstellen.

Hochwasserschutz Krottorf, Los 2 Mühlengraben

Deutschland, Krottorf

Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Projektumfang: ökologische Baubegleitung

Ingenieurleistungen: Im April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Um zukünftige Schäden durch erneute Hochwasser zu verhindern, wurde ein spezifisches Hochwasserkonzept für die Ortschaft erarbeitet, dessen Umsetzung neben der Umnutzung des durch den Ort verlaufenden Mühlgrabens von einem Triebwasserkanal hin zu einem Hochwasserflutgerinne auch weitere Maßnahmen vorsieht. Im Rahmen der vorgenommenen Arbeiten waren auch die Belange der Schutzgüter des Naturhaushaltes zu beachten, was durch den Einsatz der ökologischen Baubegleitung durch die Pabsch Ingenieure sichergestellt wurde. Die ökologische Baubegleitung hatte dabei die Aufgabe ökologische Probleme und Schäden bei der baulichen Umsetzung zu verhindern, artenschutzrechtliche und kompensatorische Maßnahmen zu begleiten und durchzuführen und die erfolgreiche Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen zu überwachen. Dies erfolgt durch regelmäßige Begehungen der Baustelle in Verbindung mit fachlicher Beratung der weiteren Beteiligten und Abstimmungen mit Naturschutzbehörden und -vereinen.

Als Grundlage für die Arbeiten der ökologischen Baubegleitung dient das durch sie aufgestellte Pflichtenheft, in welchem zum einen Ziele, Aufgaben und Stellung der ökologischen Baubegleitung definiert und die naturschutzfachlichen Anforderungen an die Ausführung durch Vermeidungs-, Schutz-, Minimierungs- sowie Kompensationsmaßnahmen zusammengefasst werden. Zum anderen werden Verhaltensmaßregeln und Mitteilungspflichten für alle am Bau beteiligten festgelegt. Diese Unterlage dient der Information sowie Unterweisung aller Akteure und ist somit ein wichtiges Werkzeug der ökologischen Baubegleitung. Wichtiger Bestandteil der Aufgaben der ökologischen Baubegleitung ist die selbstständige Durchführung sowie auch Begleitung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen. Im Rahmen der Maßnahme in Krottorf wurden hierzu Begehungen zur Feststellung von Vorkommen geschützter Arten und Brutnachweisen in zu fällenden Gehölzen im Planungsraum durchgeführt und das anschließende Vorgehen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Des Weiteren wurde die mehrmalige Elektro-Befischung durchgeführt durch anerkannte Sachverständige begleitet. Diese stellten sicher, dass evtl. im Baubereich verbliebene Fische sicher geborgen und in anderen Gewässerabschnitte umgesiedelt werden konnten. Insbesondere aufgrund der langen Bauzeit, welche durch ein Hochwasser unterbrochen wurde, das den Baubereich flutete, wurden hier zusätzliche Befischungen notwendig. Neben den artenschutzrechtlichen Maßnahmen wurden im Vorfeld der Bauausführung zahlreiche Vermeidungs- und Minderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zum Gehölzschutz, Gewässer- und Bodenschutz und Immissionsschutz, welche im Rahmen des Bauablaufs durch Begehungen und Dokumentationen zu überprüfen sind. Durch die Teilnahme an Abstimmungen und Baubesprechungen der umweltrelevante Bauablauf begleitet und in, Protokollen, Fotodokumentationen sowie Zwischen- und Abschlussberichten festgehalten.