Landschaftspflegerischer Begleitplan bei Braunlage

Deutschland, Braunlage

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Projektumfang

integrierter Artenschutzbeitrag Unterlage zur FFH-Vorprüfung Unterlage zur SPA-Vorprüfung

Ingenieurleistungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Kompetenzfelder

Umweltplanung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Neubau der beiden Brückenbauwerke BW 910 und BW 911 entlang der Kreisstraße 68 nördlich bzw. nordwestlich von Braunlage. Die Bauwerke queren den Wasserlauf „Ulrichswasser“.

Für das Vorhaben wurde die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beauftragt, um die Belange von Natur und Landschaft vor, während und nach Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen.

Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung war zudem eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich, die in Form eines integrierten Artenschutzbeitrags erarbeitet wurde. Darüber hinaus waren aufgrund der Lage innerhalb von Natura-2000-Gebieten Unterlagen zur FFH-Eingangsbeurteilung beziehungsweise zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit zu erstellen.

Im Rahmen der erarbeiteten Unterlagen wurde untersucht, ob das Vorhaben einen naturschutzrechtlichen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG darstellt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe wurden entsprechend der Eingriffsregelung nach §§ 6–10 NatSchG LSA bewertet und bilanziert.