Brückenneubau mit artenschutzrechtlicher Prüfung
Deutschland, Sangerhausen, Stadtteil Wolfsberg
Auftraggeber
Stadt Sangerhausen
Projektumfang
Artenschutzrechtliche Prüfung
Ingenieurleistungen
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Kompetenzfelder
Umweltplanung
Im Stadtteil Wolfsberg wurden die Bauwerke WB 002 „Brücke über die Weißenborn“ sowie WB 003 „Brücke über die Wolfsberger Wipper“ im Zuge der Gemeindestraße „Wolfsberger Gänseberg“ durch zwei neue Teilbauwerke ersetzt. Anlass hierfür war der unzureichende bauliche Zustand der bestehenden Brückenbauwerke. Die Brücken befinden sich innerhalb der Ortslage Wolfsberg, einem Ortsteil der Stadt Sangerhausen.
Wir wurden mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beauftragt. Ziel war es, die Belange von Natur und Landschaft vor und während der Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Unterlage wurde geprüft, ob das Vorhaben einen naturschutzrechtlichen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG darstellt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe wurden entsprechend der Eingriffsregelung nach §§ 6–10 NatSchG LSA bilanziert und bewertet.
Darüber hinaus erfolgte eine integrierte artenschutzfachliche Prüfung zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines vorhabenbedingten Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG. Auf dieser Grundlage wurden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung möglicher Beeinträchtigungen erarbeitet.