Gleiserneuerung bei Stiege
Deutschland, Stiege
Auftraggeber
Harzer Schmalspurbahn GmbH
Projektumfang
Unterlage zur Eingangsbeurteilung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, ArtenschutzrechtlicherFachbeitrag
Ingenieurleistungen
Aufgrund der Lage des Vorhabenraumes in der Gebietskulisse verschiedener naturschutzrechtlicher Schutzgebiete sowie des Vorhandenseins von besonders und streng geschützten Arten wurden umfangreiche umweltfachliche Planungen notwendig.
Kompetenzfelder
Umweltplanung
Die zu erneuernde Bahntrasse verläuft in dem betrachteten Streckenabschnitt durch das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (FFH0096LSA, DE4332-302). Im Rahmen der Planungsunterlagen wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt, um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgebiet zu bewerten. Nach Darstellung des rechtlichen Rahmens, der angewendeten Methodik sowie einer Beschreibung des Vorhabengebietes erfolgte eine detaillierte Analyse des Schutzgebietes.
Dabei wurden die im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die Arten nach Anhang II und IV sowie weitere relevante Arten betrachtet. Ebenso wurden die Erhaltungsziele und Schutzbestimmungen des Natura 2000-Gebietes umfassend dargestellt und bewertet. Im Anschluss erfolgte eine Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Maßnahme mit diesen Erhaltungszielen. Als Ergebnis konnten erhebliche Beeinträchtigungen der für das Schutzgebiet maßgeblichen Bestandteile ausgeschlossen werden.
Da die geplanten Arbeiten zur Erneuerung der Bahntrasse einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz darstellen, wurde ergänzend ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Hierzu wurden zunächst die Biotop- und Nutzungstypen des Untersuchungsraumes erfasst sowie der faunistische Bestand auf Basis vorhandener Daten und ergänzender Erhebungen der Fachbehörden zusammengestellt.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Eingriffsermittlung mit einer schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen sowie der Ableitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen. Ergänzend wurden Maßnahmen zur Wiederherstellung definiert. Die anschließende Eingriffsbilanzierung erfolgte nach dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt. Insgesamt wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben lediglich geringe Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes entstehen und kein Biotopwertdefizit verbleibt. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen können relevante bau- und anlagenbedingte Auswirkungen wirksam vermieden und minimiert werden.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt. Hierzu wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt, der das Arteninventar im Bereich des Vorhabens untersucht und bewertet. Durch gezielte Maßnahmenplanung wurde sichergestellt, dass das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände vermieden wird.
Zum Erhalt der Bestandstrassen für die Harzer Schmalspurbahn GmbH (HSB) wurden zu Beginn des Jahres 2023 zudem Maßnahmen zur Gleiserneuerung im Streckenabschnitt zwischen Albrechtshaus und Stiege im Bereich der Kilometer 34,100 bis 35,177 umgesetzt. Aufgrund der Lage des Vorhabenraumes innerhalb verschiedener naturschutzrechtlicher Schutzgebietskulissen sowie des Vorkommens besonders und streng geschützter Arten waren im Vorfeld umfangreiche umweltfachliche Planungen erforderlich, die in die Gesamtbewertung und Ausgestaltung der Maßnahme eingeflossen sind.